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Bürgergeld für Student*innen: Wann können Studierende Leistungen vom Jobcenter erhalten?

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verdi, stuttgart
12.11.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Interessierte, viele Menschen, die studieren, sind knapp bei Kasse. Vier von zehn Student*innen gelten in Deutschland als „armutsgefährdet". Betroffene sind oft nicht in der Lage, notwendige größere Anschaffungen oder überraschende Ausgaben aus eigener Kraft zu bewältigen. Daran ändert auch die bescheidene letzte BAföG-Erhöhung nicht viel. Die Frage ist also, woher Studierende finanzielle Unterstützung bekommen können, wenn etwa Miet- oder Energieschulden entstanden sind, die den Verbleib in der eigenen Wohnung gefährden. Oder wie z.B. alleinerziehende, kranke oder behinderte Studierende die besonderen Belastungen bewältigen können, die aus ihrer Lebenssituation folgen. Ebenso wirft die Lage von Studentinnen und Studenten, die bei ihren Eltern wohnen, welche selbst nicht viel Geld haben, Fragen auf.

Bis 2016 waren Student*innen weitgehend von den Leistungen des Jobcenters ausgenommen. Diese Ausschlussregelungen beim Bürgergeld sind seitdem entschärft worden. Auch Härtefallregelungen sind gelockert worden. Dadurch erweitert sich der Kreis der Leistungsberechtigten. Das Ergebnis ist eine unübersichtliche Situation. Welche Studentinnen und Studenten sind anspruchsberechtigt und welche nicht? Welche Hilfen gibt es in besonderen Notsituationen? Wir wollen mit dem E-Rundbrief Nr. 7 aus der Reihe „Recht praktisch“, den ihr im Anhang dieser Mail finden könnt, für mehr Klarheit sorgen.

„Recht praktisch“ ist ein Projekt der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS). Es wird gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung (HBS).

Viele hilfreiche Erkenntnisse und viel Spaß beim Lesen wünscht

das Team der KOS

 

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