Tarifrunde ÖD 2016

Kein Eingriff in das Leistungsrecht der Zusatzversorgung!

01.03.2016

Hintergrundinfo zur Auseinandersetzung um die Betriebsrenten (Zusatzversorgung) der Beschäftigten, die im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände und des Bundes arbeiten.

Wie ist die Ausgangslage?

Im März dieses Jahres stehen Entgeltverhandlungen mit dem Bund und den Kommunen an. Obwohl ver.di nur die Entgeltregelungen gekündigt hat, werden Bund und Kommunen wahrscheinlich diese Verhandlungen mit der betrieblichen Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und den übrigen Zusatzversorgungskassen verknüpfen.
Über die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung wird schon lange gesondert verhandelt. Die daran beteiligten Arbeitgeberbereiche – Länder, Bund und kommunale Arbeitgeber – haben diese Verhandlungen jedoch im Mai 2014 abgebrochen. Die geltenden Alters-versorgungstarifverträge (ATV für die VBL und ATV-K für die kommunalen Zusatzversorgungskassen [ZVK]) haben sie nicht gekündigt. ver.di auch nicht!

In der Tarifrunde 2015 mit den Ländern (TdL) haben wir uns auf eine Regelung verständigt, wonach die Beschäftigten und die Arbeitgeber grundsätzlich paritätisch die Mehraufwendungen der VBL aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und des deutlich gesunkenen Zinsniveaus tragen. Zuvor wurden die Angaben der Arbeitgeber zu den zu erwartenden zusätzlichen Ausgaben der VBL durch einen von ver.di beauftragten Aktuar (Versicherungsmathematiker) überprüft.
In den kommenden Entgeltverhandlungen werden Bund und kommunale Arbeitgeber (VKA) nur dann bereit sein, ein Angebot zur Tabellenerhöhung abzugeben, wenn eine Einigung in der Frage der Zusatzversorgung bei der VBL und den übrigen Zusatzversorgungskassen erzielt wird.

Was will der Bund?

Der Bund will das mit den Ländern ausgehandelte Ergebnis auch auf seine Beschäftigten übertragen, die ebenfalls bei der VBL versichert sind.

Was will die VKA?

Inhaltlich bestehen die kommunalen Arbeitgeber auf einer Kürzung der Betriebsrenten.

Was bedeutet das?

Ihre Vorstellungen kommen einem Wechsel von der jetzigen Leistungszusage zu einer reinen Beitragszusage gleich. Das bedeutet: Nicht mehr die Arbeitgeber, sondern die Beschäftigten sollen zukünftig das wirtschaftliche Risiko tragen. Die künftigen Zuwächse bei den Betriebsrenten würden massiv abgesenkt.

Was ist die ver.di-Position bei der VBL?

In den bisherigen Verhandlungsrunden (u.a. mit den Ländern) wurden alle Fragen innerhalb des VBL-Bereiches ausführlich erörtert

Unstrittig ist, dass sich aus der steigenden Lebenserwartung und dem zur Zeit bestehenden Zinsrisiko in beiden Abrechnungsverbänden der VBL, der kapitalgedeckten VBL Ost und der umlagefinanzierten VBL West, ein Handlungsbedarf ergibt.

Auf der Basis eines identifizierten Handlungsbedarfs bei der VBL wurde in der Länder-Tarifrunde für die pflichtversicherten Beschäftigten der Länder eine tarifliche Einigung gefunden. Für die bei der VBL pflichtversicherten Beschäftigten des Bundes und der Kommunen steht eine solche tarifliche Einigung noch aus.

Was ist die ver.di-Position bei den kommunalen Zusatzversorgungskassen?

Auch für die ZVKen lehnt ver.di Rentenkürzungen strikt ab!

Bei der Finanzierung der ZVKen gibt es große Unterschiede. Einige Kassen finanzieren sich voll umlagefinanziert, dort spielt das Zinsniveau nur eine untergeordnete Rolle. Andere sind mischfinanziert und einige wenige inzwischen voll kapitalgedeckt, dort wirkt sich das niedrige Zinsniveau negativ aus. Auch die Höhe der Umlagen der Arbeitgeber und der Beiträge der Beschäftigten ist unterschiedlich. Hinzu kommen Unterschiede in der steuerlichen Behandlung der Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren (hier bestehen z.B. günstigere Steuerfreibeträge) gegenüber dem Umlageverfahren (dort sind sie zu versteuern und zu verbeitragen d.h. aus dem Nettoentgelt der Beschäftigten zu tragen).

Es kann daher nur für jede ZVK getrennt festgestellt werden, ob dort ein finanzieller Handlungsbedarf besteht, und wie hoch dieser gegebenenfalls ist.

Die VKA lehnt aber eine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit jeder einzelnen Kasse ab und fordert eine pauschale Regelung für alle Kassen. Dies ist aus unserer Sicht aber nicht sachgerecht, da sich die Kassen in ihrer Finanzierung und Zusammensetzung erheblich unterscheiden.

Wir werden in der TVöD-Tarifrunde zum einen die Frage der bei der VBL pflichtversicherten Beschäftigten des Bund und der Kommunen zu lösen haben und zum anderen jeweils eine eigenständige Regelung für die einzelnen kommunalen Zusatzversorgungskassen finden müssen.

Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst lehnt jeden Eingriff in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) ab.