Bildungszeit nutzen - Seminare des ver.di-Bezirk Stuttgart besuchen
Endlich haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungszeit pro Jahr. Für alle Seminare des ver.di-Bezirk Stuttgarts können Sie Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Während der Freistellung hat er die Vergütung weiterzuzahlen. Anspruchsvoraussetzungen (12 Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt, 9 Wochen Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme, ...) und Ausnahmen (z. B. Azubis) sind zubeachten. Es können berufliche und politische Bildungsangebote von anerkannten Trägern in Anspruch genommen werden. Bildungszeit nehmen können Beschäftigte, Auszubildende, Beamte/-innen und Richter/-innnen (nur Landesbeamte), deren Tätigkeitsschwerpunkt sich in Baden-Württemberg befindet. Für alle ver.di-Mitglieder ist die Teilnahme an den Stuttgarter ver.di-Seminaren kostenlos! Also, eine angenehme Art sich weiterzubilden. Probieren Sie es aus.
Das Bildungszeitgesetz kann herunter geladen werden: www.bildungszeitgesetz.de
Der Weg zur Bildungszeit
1. Bildungsangebot aussuchen
Das Bildungsangebot muss für die Bildungszeit geeignet sein (berufliche und politische Bildung, vom 1. Januar 2016 an auch Qualifizierung für das Ehrenamt) und von einem anerkannten Träger durchgeführt werden. Ver.di GPB ist als Bildungsträger nach Bildungszeit in Baden-Württemberg anerkannt. Sie können also für alle Seminare des ver.di-Bezirks Stuttgart, die in Kooperation mit ver.di-GpB stattfinden, Bildungszeit beantragen. Die Seminare des ver.di-Bezirks finden Sie unten. Weitere interessante, bundesweit angebotene Seminare von ver.di GpB finden Sie im zentralen Bildungsprogramm und online hier: https://bildungsportal.verdi.de/
2. Antrag auf Bildungszeit stellen
Antrag beim Arbeitgeber (schriftlich, mindestens 9 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) mit folgenden Inhalten stellen: Informationen zu Lernzielen und Lerninhalten, Zielgruppe der Veranstaltung, zeitlicher Ablauf, Name der Bildungseinrichtung mit Angaben zur Anerkennung. Bei jedem Seminar des ver.di-Bezirks Stuttgart, siehe unten, können Sie einen vorformulierten Antrag an den Arbeitgeber für das betreffende Seminar herunterladen. (Ein allgemeines Musterformular auf www.bildungszeitgesetz.de als Download). Dem Antrag an den Arbeitgeber fügen Sie bitte die Seminarausschreibung und den Themenplan bei, beides kann beim betreffenden Seminar des ver.di-Bezirk Stuttgart heruntergeladen werden.
3. Entscheidung des Arbeitgebers abwarten
Der Arbeitgeber entscheidet unverzüglich, spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich über den Antrag. Ohne Antwort innerhalb dieser Frist gilt der Antrag als genehmigt. Bei Ablehnung hat der Arbeitgeber die Gründe schriftlich darzulegen. Eine Ablehnung ist möglich, wenn der individuelle Anspruch auf Bildungszeit bereits ausgeschöpft wurde, dringende betriebliche Belange im Sinne von §7 Bundesurlaubsgesetz oder bereits genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter vorliegen. Der Arbeitgeber kann auch mit Verweis auf die Kleinbetriebs- bzw. die Überforderungsklausel den Antrag ablehnen. Ob die Ablehnungsgründe des Arbeitgebers stichhaltig sind, können Sie bei Ihrem Betriebs- oder Personalrat überprüfen lassen.
4. Teilnahme nachweisen
Nach der Weiterbildungsmaßnahme ist die Teilnahme gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen, spätestens 8 Wochen nach dem Seminar, ansonsten kann die Freistellung aberkannt werden. Eine entsprechende Bescheinigung stellt der Bildungsträger aus.
Weitere Infos findet Ihr hier: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/gesetz-zur-aenderung-des-bildungszeitgesetzes/
Hier findet Ihr eine politische Stellungnahme vom DGB zu den Änderungen zum Jahr 2021: https://bw.dgb.de/presse/++co++44e90644-6620-11eb-8f98-001a4a160123
PDF | 280 kB